Wichtiger Hinweis!

Wegen einer internen Veranstaltung bleiben amFreitag, 14. Juni 2024alle Dienststellen des Rhein-Neckar-Kreises einschließlich der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörden geschlossen.Wir bitten um Ihr Verständnis.

Meldepflicht

Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.

Rechtsgrundlage

§ 17 BMG

§ 33 BMG

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 04.01.2024 freigegeben.