Eintragung B96 / B196
Eintragung der Schlüsselzahl 196
Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B wird das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 ab dem 31.12.2019 erleichtert. Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert. Diese gilt nur im Inland.
Voraussetzungen
- Mindestalter 25 Jahre
- mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Klasse B
- Absolvierung einer Fahrerschulung im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (4 Unterrichtseinheiten Theorie und 5 Unterrichtseinheiten Praxis). Die Einzelheiten der Fahrerschulung sind in der anlage 7b zu § 6b Absatz 3 und 4 festgelegt. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Führerschein
- Personalausweis oder gültiger Reisepass
- Bescheinigung nach Anlage 7b
Gebühr
Eintragung Schlüsselzahl 196: 38,60 Euro
Bei Bestellung per Express: zusätzlich 21 Euro
Verfahren / Antragstellung
Bitte legen Sie uns zusammen mit dem Antragsformular (147 KB) die notwendigen Unterlagen vor.
Wenn Sie den Original-Führerschein mit abgeben, könnten wir Ihnen den neuen Führerschein direkt nach Hause schicken lassen – bitte hierzu auch die Einverständniserklärung (24 KB) ausfüllen. Andernfalls müssten Sie zu einem späteren Zeitpunkt zur Abholung nochmals vorbeikommen.
Sofern der Führerschein dringend benötigt wird, können wir diesen bei der Bundesdruckerei im Expressverfahren bestellen (zusätzlich 21 €), dann wäre er innerhalb von 3-4 Tagen abholbereit bzw. versandfertig.
Bitte geben Sie dies auf dem Antrag ebenfalls an. Ohne Express dauert die Lieferung ca. 2-3 Wochen.
Unabhängig davon benötigen wir im Vorfeld auch eine gewisse Zeit zur Bearbeitung des Antrags.
Dieselbe Vorgehensweise gilt auch für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 und B197. Die Voraussetzungen können dem Antragsformular entnommen werden.